Tierarzt

 

EU Heimtierpass

EINLEITUNG

Für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU gelten die folgenden Regelungen:

  • Seit dem 3. Juli 2004 werden die Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren unter den in der Verordnung Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 genannten Bedingungen harmonisiert. Die Verordnung legt die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren sowohl zwischen Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern fest.
  • Heimtierbesitzer, die innerhalb der EU reisen, sollten sich mit ihrem Tierarzt in Verbindung setzen, um sich alle erforderlichen Dokumente ausstellen zu lassen. Für Heimtierbesitzer, die von außerhalb in die EU einreisen, gelten einige besondere Bedingungen.

DOKUMENT

Seit dem 3. Juli 2004 ist, unabhängig vom Bestimmungsmitgliedstaat, bei allen Verbringungen eines Tieres ein Ausweis mitzuführen, der dem Musterausweis im Anhang der Entscheidung 2003/803/EG entspricht.

Die in diesem Ausweis enthaltenen Informationen müssen den Bedingungen des Bestimmungsmitgliedstaats entsprechen.

KENNZEICHNUNG

Das Tier ist durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) oder eine deutlich erkennbare Tätowierung zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung mittels Tätowierung wird nur innerhalb eines Übergangszeitraums bis zum 3. Juli 2011 und nicht für die Verbringung in das Vereinigte Königreich und Irland (für die ein Transponder erforderlich ist) akzeptiert.

Nach dem 3. Juli 2011 wird der Transponder die einzige zulässige Kennzeichnung sein.

Quelle:Europäische Gemeinschaften

 

 
  Der neue Heimtier-Pass ersetzt somit den bei uns üblichen Impf-Pass und wird von jedem Tierarzt ausgestellt. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt.

 
 

Mikrochip (Transponder)

Wie bereits beim EU Heimtierpass erwähnt ist spätestens ab dem 3. Juli 2011 eine elektronische Kennzeichnung (Transponder) erforderlich. In einigen Länder wird diese bereits heute vorgeschrieben, so ist z.B. in Wien diese Kennzeichnung mit einer Übergangsfrist bereits seit 1. März 2004 erforderlich. Auch der ISCA vermittelt nur mehr Welpen mit inplantierten Transponder. Für Mitglieder mit Hunden ohne Transponder besteht die Möglichkeit dies zu Clubkonditionen nachzuholen. 
Nähere Info unter 02169 / 83 19  oder   E-Mail

 

 

Reiseinfos

Bitte beachten sie das in einigen Länder der EU noch Übergangsfristen gelten. Nähere Infos dazu finden Sie auf den Seiten der Europäischen Union oder des Bundesministerium für Gesundheit Familie und Jugend.

 

Tierarzt

Tierarzt online unter diesen Link finden Sie ein Verzeichnis der Tierärzte, Tierkliniken, Tierfachärzte und Notdienste aus Österreich.

 

   

Tierschutz

Auszug aus dem Tierschutzgesetz
Tierschutz Infos des Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend zum Thema Tierschutz.